Ausbildung zum Friseur/ zur Friseurin

Die Ausbildung zum Friseur/ zur Friseurin endet mit der Gesellenprüfung im Friseurhandwerk und wird in der Regel in zwei auseinanderfallenden Teilen abgelegt.

  • Teil I wird nach der ersten Ausbildungshälfte (18 Monaten) abgelegt.
  • Teil II findet in der Regel zum Ausbildungsende (36 Monate) statt.

Gesellenprüfung Teil 1

  • Haar- und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen
  • Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren (Herrenmodell)
  • Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten
  • Haare mit klassischen Techniken schneiden (Damenmodell)
  • Frisurengestaltung mit zwei Einlegetechniken
  • Situatives Fachgespräch
  • Ausführen einer klassischen Friseurarbeit am Herren einschließlich Föhnen
  • Theoretische Prüfung

Gesellenprüfung Teil 2

  • Beratungsgespräch
  • Haarfarbe in Farbtiefe und -richtung verändern
  • Haare mit modernen Techniken schneiden (Damenmodell)
  • Styling- und Finishtechniken einsetzen
  • Kosmetische Behandlungen durchführen (Make-up)
  • Wahlqualifikation: Pflegende Kosmetik / Visagistik Langhaarfrisuren Nageldesign / -Modellage Haarersatz Coloration
  • Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren
  • Theorie Friseurtechniken
  • Theorie Betriebsorganisation